AGB

Neuer TextAllgemeine Geschäftsbedingungen DIE BERATERIN Immobilien

 

 

§ 1 Provisionssätze

 

§ 1.1  Bei An- und Verkauf von Unternehmen, Beteiligungen, Waren, Know-How, Gegenständen, berechnet vom gesamten Vertragswert. Vertragswert im     Sinne dieser Regelung ist der gesamte Gebäude- und Grundstückswert: 2-6%.

 

§ 1.2  Bei An- und Verkauf von Grundbesitz (Grundstücken, Gebäude, Eigentumswohnungen, Gewerbe- und Industrieobjekte, Kapitalanlagen, etc.)    berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlichen versprochenen oder erbrachten Leistungen: 2-6 %.

 

§ 1.3  Bei An- und Verkauf von Erbbaurechten, bezogen auf den Grundstückswert und den Wert der bestehenden Aufbauten: 3-6 %.

 

§ 1.4  Bei Options-, An- und Vorkaufsrechten – berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1 %

 vom Erwerber.

 

§ 1.5 Bei Vermietung und Verpachtung:

 

a)Wohnraumvermietung: Private Wohnraummietvertrag für den Mieter provisionsfrei; für den Vermieter 2 Nettomonatsmieten.

 

b)      Gewerbliche Mietverträgliche und/oder teilgewerbliche Vermietung (Miet-, Pacht-, Leasingverträge).

 

- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren: 3 Netto-Monatsmieten, außer Explizit im Exposé anders erwähnt.

- Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren: 3 % des auf den 10-Jahres-Zeitraum entfallenden Netto-Mietzins.

- Für Option(en): 0,5 Netto-Monatsmieten je Option.

- Bei Vereinbarung von Vormietrechten oder Anmietrechten: Unabhängig von den vorstehenden Provisionssätzen 2 weitere Netto-Monatsmieten.

- Etwa gewährte mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis für die Provision maßgebend.

 

§ 1.6 Die Provision wird in die Notarurkunde vollstreckbar eingetragen.

 

§ 1.7 Zusätzlich zu den vorstehenden Provisionssätzen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten.

Kaufpreis ist die Summe aller Gegenleistungen des Käufers zuzüglich übernommener Belastungen und Verbindlichkeiten der Immobilie, des Unternehmens oder der Beteiligung. Zahlt der Käufer eine Rente, gilt als Kaufpreis der Barwert der Rentenleistungen. Bei Nachweis und/oder Vermittlung von kaufähnlichen Geschäften (z.B. Erwerb von Erbbaurechten, Einbringung eines Grundstückes in eine Gesellschaft o.ä.) gelten die Provisionssätze wie beim Kauf.

 

§ 2 Unsere Maklertätigkeit umfasst den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobiliengeschäften einschließlich dazugehöriger Beratungsleistungen. Sind wir gleichzeitig für mehrere Vertragspartner tätig, vermeiden wir Interessenskonflikte und bemühen uns diplomatisch um eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

§ 3 Beschäftigt sich speziell in ersten Lagen mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Immobilien und Immobiliengesellschaften. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff. BGB.

 

§ 4 Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss des Vertrages über die von uns nachgewiesene/vermittelte Vertragsgelegenheit. Diese kann sein: mit-, Pacht-, Leasing-, Kauf-, Options-, Erbbaurechts-, Renten-, Werklieferungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag, Zuschlag bei Zwangsversteigerung oder Sonstiges. Die Provision ist zahlbar innerhalt von 5 Tagen nach Rechnungserteilung. Dem Makler ist Doppeltätigkeit gestattet, d.h., er darf auch für den jeweils anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Er darf auch andere Makler hinzuziehen.

 

§ 5 Ist dem Maklerkunden die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages (Vertrag) bereits bekannt, hat er uns dies spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der ersten Objektinformationen unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen. Verletzt der Maklerkunde diese Verpflichtung schuldhaft, so entschädigt er uns für den Aufwand der bei rechtzeitiger Mitteilung seiner Vorkenntnis nicht entstanden wäre. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Maklerkunde auf unsere Maklertätigkeit Bezug zu nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; Zeitpunkt und Ort sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

 

§ 6 Sämtliche Angebote und Vertragsdaten sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Werden sie ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte weitergegeben und kommt es deshalb zum Abschluss eines Vertrages, zahlt der Maklerkunde an uns eine Vertragsstrafe in Höhe der unter §1 genannten Provision. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

 

§ 7 Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit dem Vertragspartner aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit beim Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Kopie des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

 

§ 8 Nimmt der Maklerkunde von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Anderenfalls haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitaufwendungen.

 

§ 9 Die Provision wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank als Verzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit des Maklerkunden, nachzuweisen, dass uns Verzugsschaden nur im geringeren Umfange entstanden ist. 

 

§ 10 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche Erfolg erreicht wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei oder beider Parteien zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer oder beider Parteien liegenden Gründen ausgeübt wird.

 

§ 11 Unsere Angebote und Auskünfte erstellen bzw. erteilen wir nach bestem Wissen. Da wir dabei auf Informationen Dritter angewiesen sind, sind sie dennoch  freibleibend und unverbindlich, insbesondere können Irrtümer und der nachträgliche Wegfall der Abschlussgelegenheit durch anderweitige Zwischengeschäfte nicht ausgeschlossen werden. Deshalb haften wir nicht für fahrlässiges Verhalten. Natürlich sind durch diese Regelungen etwaige Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen, sofern diese auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten gestützt werden können.

 

§ 12  Salvatorische Klausel: Mit dem vorstehenden Regelwerk haben wir uns bemüht, einen angemessenen Interessenausgleich zu schaffen. Sollten dennoch einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

 

§ 13  Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.


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